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Seit dem 1.6.2007 sind Führer von Angelbooten in
Dänemark verpflichtet, sich vor dem Auslaufen des
Bootes abzusichern, dass alle Teilnehmer an Bord, die angeln wollen,
einen gültigen Angelschein und Personalausweis bei sich führen. |
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Ebenso ist der Bootsführer verpflichtet, die
Identität der Teilnehmer zu kontrollieren (Personalien müssen mit dem
Angelschein übereinstimmen). Dies gilt für alle Angler zwischen 18 und
65 Jahren.
Angelboote, Charterboote und Leihboote usw. sind ungeachtet ihrer Größe
davon eingeschlossen.
Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Regelung nicht
eingehalten wird, muss der Bootsführer mit einem Strafverfahren oder
einer Geldstrafe von DKK 2.500 (330 Euro) rechnen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Personen, die nicht die
Absicht haben zu angeln und auch zu keiner Zeit der Schifffahrt an der
Fischerei teilnehmen. |